Unsere Rechtsgebiete Erbrecht

Das Erbrecht ist eines vielschichtiges Rechtsgebiet. Die Betreuung erbrechtlicher Mandate bringt daher ein weites Tätigkeitsfeld mit sich.

Die Gestaltungspraxis

Die Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen erfolgt in der Regel im Rahmen der Gestaltung und Errichtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag). Auf diese Weise kann eine gezielte und steuerlich optimierte Nachlassplanung erfolgen.

Der Erbfall

Die Bewältigung einer Nachlassabwicklung ist meist keine leichte Aufgabe. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob bereits Streit unter den (Mit-)Erben herrscht. Bei der Auseinandersetzung des Nachlasses treten meist unerwartete Spannungen in der Erbengemeinschaft auf. Gleiches gilt für das Verhältnis eines oder mehrerer Erbe gegenüber einer oder einem Pflichtteilsberechtigten.

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten in sämtlichen Bereichen des nationalen und des internationalen Erbrechts.

Tätigkeitsfelder:

Nachlassplanung

Eine gezielte und auf den Einzelfall abgestimmte Nachlassplanung kann mitunter zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten beitragen. Gleichzeitig kann die testierende Person exakt bestimmen, was mit ihrem Nachlass geschehen soll. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema „Testament und Erbvertrag“ und helfen Ihnen dabei, die für Sie passende individuelle Regelung zu finden.

Nachlassabwicklung

Hat ein Erblasser mehrere Personen zu seinen Erben eingesetzt, spricht man von einer (Mit-)Erbengemeinschaft. Die Umsetzung der Verteilung und die Frage wer gegebenenfalls „was“ aus dem Nachlass erhält, führt nicht selten zu Streitigkeiten.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie in diesen schwierigen Fragen und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Nachlasses.

Erbteilskauf

Gelegentlich kommt es vor, dass einzelne Erben kein oder nur ein geringes Interesse an der Ihnen zugewandten Erbschaft haben. Neben der Ausschlagung, mit welcher man die eigene Erbenstellung verhindern kann, kann der Verkauf des Erbteils im Einzelfall eine lukrative Alternative bilden.

Pflichtteilsrecht

Erfolgt mittels eines Testamentes oder eines Erbvertrages eine Abweichung von der eigentlich vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge, dann bedeutet dies auch in der Regel gleichzeitig eine Enterbung der betroffenen Person. Ihnen steht jedoch grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch zu.

Pflichtteil und erbrechtliche Gestaltung

Das Stichwort "Pflichtteilsreduzierung" ist grundsätzlich mit Vorsicht zu verwenden, da dem Pflichtteilsrecht eine besonders hohe Stellung zukommt. Eine vollständige Enterbung eines potentiellen Pflichtteilsberechtigten ist grundsätzlich nicht möglich. Dem Enterbten verbleibt in der Regel der Pflichtteil. Im Rahmen einer gezielten Nachlassplanung ist aber eine Einflussnahme auf die Höhe des Pflichtteils im Einzelfall möglich.

Das Erbscheinsverfahren

In vielen Erbfällen gibt es Streit um die Auslegung unklarer Verfügungen (Testamente und Erbverträge) oder es wird ein nachlassgerichtlicher Nachweis über die eigene Erbenstellung benötigt. Beispielsweise wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet und aus diesem Grund eine Änderung des Grundbuchs erforderlich wird.

In diesen Fällen vertreten und unterstützen wir Mandanten im Verfahren zur Erlangung des benötigten Erbscheins.