UNSERE RECHTSGEBIETE

FAMILIENRECHT

Von der Eheschliessung bis zur Scheidung sind wir für Sie da.
Egal was passiert.

Das Familienrecht umfasst sämtliche Rechtsbereiche, die insbesondere mit dem Zusammenleben oder der Trennung ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Zusammenhang stehen. Betroffen sind somit Rechtsverhältnisse zwischen Personen im familiären Bereich. Dies betrifft neben Verwandten auch Ehegatten oder Lebenspartnerschaften. Gerade aufgrund dieses Näheverhältnisses ist ein besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich, da es nicht nur um juristische Fragen geht, sondern auch um Emotionen.

VERTRAGLICHES EHERECHT

Die familienrechtliche Beratung beginnt nach unserer Auffassung bereits vor der Eheschließung. Vorsorgende Eheverträge sind insbesondere für selbstständige Unternehmer und Freiberufler in der Regel dringend anzuraten. Hierbei sollte den Anforderungen des Einzelfalles und der jeweiligen familiären Situation besondere Bedeutung zukommen. Unter dem Begriff „Ehevertrag“ sind nicht nur der klassische Ehevertrag, sondern auch so genannte „Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen“ zu verstehen. Ein Ehevertrag muss daher nicht bereits vor der Eheschließung getroffen worden sein. Vielmehr ist er auch ein sinnvolles Instrument im Rahmen der Trennung und Scheidung.

SCHEIDUNGSRECHT

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten im Scheidungsverfahren und dem in der Regel damit verbundenen Versorgungsausgleichsverfahren. Zudem beraten und vertreten wir Sie in den mit der Ehescheidung zusammenhängenden Bereichen (Unterhaltssachen (Ehegatten- & Kindesunterhalt), Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen).

VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG/ ZUGEWINNAUSGLEICH

Neben der Trennung und Scheidung sind in der Regel güterrechtliche Verfahren, insbesondere das so genannte Zugewinnausgleichsverfahren, durchzuführen. Damit verbunden ist die Auseinandersetzung des Vermögens der Ehegatten. Nicht selten entstehen bei der Vermögensauseinandersetzung anspruchsvolle Probleme, beispielsweise bezüglich des Familieneigenheims oder der Beteiligung an einem Unternehmen.

Diese Themen erfordern gerade in einer zumeist emotional hochbelasteten Situation eine rechtlich fundierte und wirtschaftliche Beratung, um eine sinnvolle Regelung zu finden und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

KINDSCHAFTSSACHEN

Das Kindschaftsrecht umfasst beispielsweise die wichtigen Bereiche der elterlichen Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) und des Umgangsrechts. Gerade mit Blick auf die vorhandenen Kinder sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Verfahren zwischen den Eltern möglichst schonend für die Kinder durchgeführt werden.

TÄTIGKEITSFELDER

  • Vorsorgende Eheverträge/Verträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Trennung und deren Folgen
  • Ehescheidung einschließlich aller Folgesachen
  • Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Versorgungsausgleich
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzung/Zugewinnausgleich
  • Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt des Ehegatten
  • Kindesunterhalt/Ausbildungsunterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Hausrat und Ehewohnung