AG Bocholt: zur Auslegung eines „Gutscheins“ für den Führerschein
Einen interessanten Fall abseits des IT-Rechts hatte das Amtsgericht Bocholt, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 21 C 65/13, (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_bocholt/j2014/21_C_65_13_Urteil_20140206.html) zu entscheiden. Ein alltäglicher Fall: die Eltern wollen der Tochter zum Geburtstag den Führerschein schenken. Sie gehen zur Fahrschule und bezahlen 1.800,00 Euro und erhalten hierfür einen Gutschein, auf dem allerdings die Zahl der Fahrstunden à 45 […]