SG München: Einzelfall einer Nicht-Anerkennung von Mobbing als Arbeitsunfall

Die Klägerin erlitt einen Unfall, als sie bei einem Gespräch mit dem Vorgesetzten im Stuhl zusammensackte und eine akute psychische Belastungssituation mit a. e. psychogener Synkope erlitt. Die Klägerin will mit ihrer Klage die Anerkennung dieses Ereignisses als Arbeitsunfall erreichen, da dem Unfall Mobbing auf der Arbeitsstelle vorangegangen sei. Das Sozialgericht München lehnte mit Gerichtsbescheid […]