OLG München: Eingang eines fristwahrenden Telefaxes ohne Ausdruck

Das OLG München (Endurteil vom 06.06.2018, 20 U 2297/17 = http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-10570?hl=true) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein fristwahrendes Telefax beim Gericht nicht ausgedruckt werden konnte. Das Gericht entschied, dass ein fristwahrender Schriftsatz, der per Fax übermittelt wird, grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt eingegangen sei, in dem er vom Empfangsgerät des Gerichts ausgedruckt wird. […]