Unsere Rechtsgebiete Testaments-
Vollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein bewährtes Mittel zur Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses. Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Erblasser im Rahmen einer sogenannten Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) kann bestimmt werden, welche Person im Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernannt werden soll.

Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist in erster Linie sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers nach dessen Tod genauso umsetzt wird, wie er es in seinem Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Der Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers sollte genau definiert und in Einklang mit der noch zu errichtenden oder bereits bestehenden Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) gebracht werden.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auch hinsichtlich der Wahl des Testamentsvollstreckers beraten gerne und stehen Ihnen ferner selbst für diese Tätigkeit zur Verfügung. Beide sind bereits mehrere Jahre als Testamentsvollstrecker tätig.