Unsere Rechtsgebiete ZILIVRECHT

Wir bieten Ihnen Beratung und anwaltliche Vertretung nicht nur im Erbrecht, Familienrecht oder Mietrecht, sondern selbstverständlich in allen Bereichen des Zivilrechts an.

Im Zivilrecht geht es um Ansprüche von Privatpersonen gegeneinander, um Ansprüche zwischen Unternehmen und Privatpersonen sowie um Ansprüche von Unternehmen gegen andere Unternehmen. Um einen Anspruch durchsetzen zu können, muss es zunächst eine Anspruchsgrundlage in den Gesetzen geben, die Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlage müssen erfüllt sein und es dürfen dem Anspruch keine Einreden oder Einwendungen entgegengehalten werden können.

Behandelt werden damit u.a. auch Fragen der Auslegung und Gestaltung von Verträgen aller Art, aber auch Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, die sich aufgrund von Rechtsverletzungen durch andere ergeben. So bieten wir beispielsweise die anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Verkehrsunfällen an.

Zum Zivilrecht gehört auch das Arbeitsrecht als das Sonderprivatrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen anwaltliche Beratung und Vertretung, dabei geht es in erster Linie um Rechtsschutz bei Kündigungen. Aber auch z.B. im Falle arbeitsrechtlicher Abmahnungen, bei der Geltendmachung ausstehender Lohnansprüche, Ansprüchen auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung oder Ansprüchen auf ein Zeugnis können wir Ihnen helfen.