Unsere RechtsgebieteIT-RECHT

Im IT-Recht geht es um alle Rechtsfragen, die sich durch die Nutzung der Informationstechnologie und von Computern ergeben. Das IT-Recht ist eine sog. „Querschnittsmaterie“, was bedeutet, dass es im IT-Recht um Rechtsfragen aus sehr vielen verschiedenen Rechtsbereichen geht, da es ein einzelnes und eigenständiges „IT-Gesetzbuch“ nicht gibt.

Daher werden im IT-Recht nicht nur Rechtsfragen rund um Computer, Software oder Online-Geschäfte behandelt, sondern auch alle Probleme des Telekommunikations-, Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.

Vor allem im Urheberrecht stellen sich durch die modernen Medien eine Reihe von interessanten Rechtsfragen, wie z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing, Fragen der Urheberrechte an Texten, Fotos oder Videos, Open Source Software, Social Media wie z.B. Facebook, Instagram, XING.

Daneben ist durch die 2018 eingeführte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Datenschutzrecht auch in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.