Unsere Rechtsgebiete VERMÖGENS- UND NACHLASS-
VERWALTUNG

Interdisziplinär unterstützen wir Mandanten bei der Verwaltung Ihres Vermögens. Dabei stehen wir Ihnen vornehmlich rechtsberatend zur Verfügung. Zudem ist unsere Kanzlei auf die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken spezialisiert.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, gilt es die Abwicklung bzw. Verwaltung des Nachlasses durchzuführen. Wurde seitens des Erblassers beispielsweise kein Testamentsvollstrecker bestimmt, so ist die Abwicklung/Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich Sache des Erben bzw. der (Mit-)Erbengemeinschaft.

Dies kann mitunter zu großen Schwierigkeiten und Streitigkeiten führen. Insbesondere, wenn sich der Nachlass zum Beispiel nicht alleine in Deutschland befindet oder die Miterben nicht all vor Ort leben.

In diese rechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung und unterstützen Sie in allen rechtlichen Bereichen.