UNSERE RECHTSGEBIETE

MEDIZINRECHT

Ihr Recht im Gesundheitswesen.

MEDIZINRECHT

 
Das Medizinrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Praxen sowie weiteren Akteuren im Gesundheitswesen. Wir beraten und vertreten in allen wesentlichen Bereichen dieses sensiblen Rechtsgebiets.
 

Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht

Arzthaftungsrecht

Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Diagnosefehlern sowie Beratung zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Krankenhaus- und Behandlungsrecht

Beratung zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit stationären und ambulanten Behandlungen, Behandlungsverträgen und medizinischen Maßnahmen.
 

Vertragsarztrecht und Praxisrecht

Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um die ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit, die Praxisgründung, Kooperationen, Zulassungen und vertragsarztrechtliche Themen.
 

Berufsrecht der Heilberufe

Beratung bei berufsrechtlichen Fragestellungen von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen, Zahnärzten und anderen Heilberufen, etwa bei Verfahren vor Kammern oder Aufsichtsbehörden.
 

Patientenrechte

Unterstützung bei der Durchsetzung von Einsichtsrechten in Patientenunterlagen, Aufklärungsansprüchen und weiteren Rechten im Behandlungsverhältnis.
Abrechnung und Vergütung
Beratung bei Fragen zur Abrechnung ärztlicher Leistungen, zu Honorarstreitigkeiten sowie zu Auseinandersetzungen mit Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kostenträgern.
 

Datenschutz im Gesundheitswesen

Beratung zum Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten, zur Schweigepflicht sowie zu datenschutzrechtlichen Anforderungen in Praxis, Klinik und Pflege.