UNSERE RECHTSGEBIETE

TESTAMENTS-
VOLLSTRECKUNG

Wir sorgen für die Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen im Erbfall.

Die Testamentsvollstreckung ist ein bewährtes Mittel zur Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses. Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Erblasser im Rahmen einer sogenannten Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) kann bestimmt werden, welche Person im Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernannt werden soll.

Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es in erster Linie, sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers nach dessen Tod genauso umgesetzt wird, wie er es in seinem Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Der Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers sollte genau definiert und mit der noch zu errichtenden oder bereits bestehenden Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) in Einklang gebracht werden.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers und stehen Ihnen auf Wunsch auch selbst für diese Tätigkeit zur Verfügung. Beide sind bereits seit mehreren Jahren als Testamentsvollstrecker tätig.