UNSERE RECHTSGEBIETE
GRUNDSTÜCKS- &
MIETRECHT
GRUNDSTÜCKSRECHT
Gerade im Saarland spielt das Eigenheim eine besondere Rolle, da im Vergleich zum Bundesdurchschnitt viele Saarländerinnen und Saarländer in den eigenen vier Wänden leben.
Nicht nur im Saarland haben viele Familien den Traum vom eigenen Haus. Immobilien sind zugleich ein bedeutender Teil des Anlagevermögens in Deutschland.
Mit der Anschaffung und Erhaltung eines Grundstücks sind viele, nicht immer leicht zu beantwortende Rechtsfragen verbunden.
Das Immobilienrecht ist somit ein breitgefächertes Rechtsgebiet mit einer besonderen praktischen Relevanz.
Wir beraten und vertreten Sie in allen (zivilrechtlichen) Fragen rund um Grundstücke und Häuser, zu denen etwa die folgenden Themen zählen:
- Grundstückskaufvertrag
- Grunddienstbarkeit
- Nießbrauch
- Vorkaufsrecht
- Hypothek
- Grundschuld
MIETRECHT
Sind Sie Vermieter oder Mieter und haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten?
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Mietrecht und im Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Neben der Wohnraummiete beraten wir Sie auch gerne zu Fragen zur Gewerberaummiete bzw. Geschäftsraummiete, die an einigen Stellen deutliche Unterschiede zu Mietverhältnissen über Wohnräume aufweist.
Darüber hinaus umfasst unsere Beratungspraxis auch die Grundstücksmiete oder die Miete von anderen Sachen, wie etwa Fahrzeugen, sowie Pachtverhältnisse. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in den folgenden mietrechtlichen Angelegenheiten:
- Mietvertrag (Gestaltung, Überprüfung und Aktualisierung)
- Ordentliche Kündigung des Mietvertrags (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters)
- Außerordentliche fristlose Kündigung (z.B. wegen Zahlungsverzugs des Mieters oder wegen der Störung des Hausfriedens)
- Nebenkosten (-abrechnung) / Betriebskostenabrechnung (Richtige Erstellung der Abrechnung sowie deren Kontrolle aus Mietersicht)
- Mietsicherheit (z.B. zulässige Höhe der Kaution oder Einbehaltungsrecht des Vermieters nach Beendigung des Mietvertrages)
- Durchsetzung bzw. Duldung von Renovierungsmaßnahmen / Modernisierungsmaßnahmen (bspw.: Voraussetzung von Modernisierungen, Vorankündigungszeiten und Abwehrrechte des Mieters)
- Renovierungspflichten und Schönheitsreparaturen (z.B. Wie können diese Pflichten im Mietvertrag richtig geregelt werden? Muss ich beim Auszug die Wohnung renovieren und wenn ja, in welchem Umfang?)
- Mietminderung (Bsp: Wann sieht das Gesetz die Minderung der Miete vor?)
- Mietpreiserhöhung (z.B. Staffelmiete, Voraussetzungen der Erhöhung der Miete durch den Vermieter)
Bei der vorstehenden Aufzählung handelt es sich nicht um eine abschließende Liste, sondern nur um einen ersten Überblick zu regelmäßig im Mietrecht vorkommenden Themen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schildern uns Ihr Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.