UNSERE RECHTSGEBIETE
UNTERNEHMENS-
NACHFOLGE

Mandate in diesem Bereich sind besonders komplex und erfordern spezifisches Wissen, um nicht nur rechtlichen, sondern auch den besonderen wirtschaftlichen Problemen und Anforderungen im Unternehmensbereich gerecht zu werden. Schließlich soll der Fortbestand und das Wachstum gerade von Familienunternehmen sichergestellt werden.
Eine herausragende Rolle spielt dabei die Rechtsgestaltung, also insbesondere die Beratung und Ausarbeitung von vorsorgenden Eheverträgen und Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge). Zusätzliche sind die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Verträge gegebenenfalls anzupassen.
Aus diesem Grund ist eine spezielle Kenntnis in den Bereichen des Erb- und Familienrecht sowie des Gesellschafts- und Steuerrechts notwendig.
BERATUNGSSCHWERPUNKTE
ERB- & PFLICHTTEILSRECHTLICHE REGELUNG
- Erbrechtliche Nachfolgeplanung
- Anpassung an gesellschaftsrechtliche Regelungen
GESELLSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNGEN
- Überprüfung und Aktualisierung gesellschaftsrechtlicher Verträge
- Nachfolgeplanung
FAMILIENRECHTLICHE ABSICHERUNG
- Ehevertragliche Schutzmechanismen
STEUERLICHE OPTIMIERUNG
- Ertragssteuer
- Erbschafts- & Schenkungssteuer