UNSERE RECHTSGEBIETE

ZIVILRECHT

Familienrecht heißt für uns: Zuhören. Verstehen. Helfen.

Wir bieten Ihnen Beratung und anwaltliche Vertretung nicht nur im Erbrecht, Familienrecht oder Mietrecht, sondern selbstverständlich in allen Bereichen des Zivilrechts an.

Im Zivilrecht geht es um Ansprüche von Privatpersonen gegeneinander, um Ansprüche zwischen Unternehmen und Privatpersonen sowie um solche zwischen Unternehmen. Um einen Anspruch durchsetzen zu können, muss zunächst eine Anspruchsgrundlage im Gesetz bestehen, deren Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem dürfen dem Anspruch keine Einreden oder Einwendungen entgegenstehen.

Behandelt werden damit unter anderem auch Fragen der Auslegung und Gestaltung von Verträgen aller Art, ebenso wie Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, die sich aus Rechtsverletzungen durch Dritte ergeben. So bieten wir beispielsweise anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Verkehrsunfällen an.

Zum Zivilrecht gehört auch das Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch hier bieten wir Ihnen anwaltliche Beratung und Vertretung – insbesondere beim Rechtsschutz im Falle von Kündigungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen, der Geltendmachung ausstehender Lohnansprüche, Ansprüchen auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung sowie beim Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.