UNSERE RECHTSGEBIETE

VERMÖGENS- &
NACHLASS-VERWALTUNG

Weil Werte mehr als Zahlen sind.

Interdisziplinär unterstützen wir Mandanten bei der Verwaltung ihres Vermögens. Dabei stehen wir Ihnen vornehmlich rechtsberatend zur Verfügung. Zudem ist unsere Kanzlei auf die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken spezialisiert.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, gilt es, die Abwicklung bzw. Verwaltung des Nachlasses durchzuführen. Wurde seitens des Erblassers beispielsweise kein Testamentsvollstrecker bestimmt, so ist die Abwicklung bzw. Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich Sache des Erben bzw. der (Mit-)Erbengemeinschaft.

Dies kann mitunter zu großen Schwierigkeiten und Streitigkeiten führen – insbesondere, wenn sich der Nachlass nicht ausschließlich in Deutschland befindet oder die Miterben nicht alle vor Ort leben.

In diesen rechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite und unterstützen Sie in allen juristischen Belangen.