UNSERE RECHTSGEBIETE

STIFTUNGSRECHT

Wir sichern, was Ihnen wichtig ist.

In Deutschland ist das Stiftungsrecht nicht einheitlich bundesgesetzlich kodifiziert. Neben den wenigen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 bis 88 BGB) existieren unterschiedliche Landesstiftungsgesetze. Dennoch hat das Recht der Stiftungen in den vergangenen Jahren – insbesondere im erbrechtlichen Bereich, vor allem auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge – an Attraktivität gewonnen. Das Stiftungsrecht bietet viele Möglichkeiten und ist im Detail eine sehr komplexe Materie.

Dabei bildet die zunächst wichtigste Frage nach der richtigen Stiftungsform den wesentlichen Grundpfeiler.

BERATUNGSFELDER:

– Gemeinnützige Stiftung
– „Klassische“ Familienstiftung (auch mit Immobilienvermögen)
– Unternehmensnachfolge mittels Stiftungen
– Vermögensverwaltung in der Stiftung

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Wahl der Stiftungsform und leiten Sie erfolgreich durch den Gründungsprozess Ihrer Stiftung. Zudem beraten wir Sie interdisziplinär bei der Abstimmung Ihrer geplanten Stiftung mit Ihrer weiteren Vermögens- und Nachlassplanung.