UNSERE RECHTSGEBIETE
GRUNDSTÜCKS- &
MIETRECHT
Ihr gutes Recht auf sicherem Grund.

GRUNDSTÜCKSRECHT
Gerade im Saarland spielt das Eigenheim eine besondere Rolle, da im Vergleich zum Bundesdurchschnitt viele Saarländerinnen und Saarländer in den eigenen vier Wänden leben.
Nicht nur im Saarland haben viele Familien den Traum vom eigenen Haus. Immobilien sind zugleich ein bedeutender Teil des Anlagevermögens in Deutschland.
Mit der Anschaffung und Erhaltung eines Grundstücks sind viele, nicht immer leicht zu beantwortende Rechtsfragen verbunden.
Das Immobilienrecht ist somit ein breitgefächertes Rechtsgebiet mit einer besonderen praktischen Relevanz.
Wir beraten und vertreten Sie in allen (zivilrechtlichen) Fragen rund um Grundstücke und Häuser, zu denen etwa die folgenden Themen zählen:
- Grundstückskaufvertrag
- Grunddienstbarkeit
- Nießbrauch
- Vorkaufsrecht
- Hypothek
- Grundschuld
MIETRECHT
Sind Sie Vermieter oder Mieter und haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten?
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Mietrecht und im Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Neben der Wohnraummiete beraten wir Sie auch gerne zu Fragen der Gewerberaummiete bzw. Geschäftsraummiete, die in einigen Punkten deutliche Unterschiede zur Wohnraummiete aufweist.
Darüber hinaus umfasst unsere Beratungspraxis auch die Grundstücksmiete oder die Miete anderer Sachen, wie etwa Fahrzeugen, sowie Pachtverhältnisse. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in den folgenden mietrechtlichen Angelegenheiten:
– Mietvertrag (Gestaltung, Überprüfung und Aktualisierung)
– Ordentliche Kündigung des Mietvertrags (z. B. wegen Eigenbedarfs des Vermieters)
– Außerordentliche fristlose Kündigung (z. B. wegen Zahlungsverzugs des Mieters oder wegen Störung des Hausfriedens)
– Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung (richtige Erstellung sowie Kontrolle aus Mietersicht)
– Mietsicherheit (z. B. zulässige Höhe der Kaution oder Einbehaltungsrecht des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses)
– Durchsetzung bzw. Duldung von Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Voraussetzungen, Vorankündigungsfristen, Abwehrrechte des Mieters)
– Renovierungspflichten und Schönheitsreparaturen (z. B. wie können diese Pflichten wirksam im Mietvertrag geregelt werden? Muss ich beim Auszug renovieren – und wenn ja, in welchem Umfang?)
– Mietminderung (z. B. wann sieht das Gesetz eine Minderung der Miete vor?)
– Mietpreiserhöhung (z. B. Staffelmiete, Voraussetzungen für eine Mieterhöhung durch den Vermieter)
Bei der vorstehenden Aufzählung handelt es sich nicht um eine abschließende Liste, sondern lediglich um einen ersten Überblick über regelmäßig im Mietrecht vorkommende Themen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir helfen Ihnen gerne weiter.