UNSERE RECHTSGEBIETE
FAMILIENRECHT
Familienrecht heißt für uns: Zuhören. Verstehen. Helfen.
Das Familienrecht umfasst sämtliche Rechtsbereiche, die insbesondere mit dem Zusammenleben oder der Trennung ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Zusammenhang stehen. Betroffen sind somit Rechtsverhältnisse zwischen Personen im familiären Bereich. Dies betrifft neben Verwandten auch Ehegatten und Lebenspartner. Gerade aufgrund dieses Näheverhältnisses ist ein besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich, da es nicht nur um juristische Fragen geht, sondern auch um Emotionen.
VERTRAGLICHES EHERECHT
Die familienrechtliche Beratung beginnt nach unserer Auffassung bereits vor der Eheschließung. Vorsorgende Eheverträge sind insbesondere für selbstständige Unternehmer und Freiberufler in der Regel dringend anzuraten. Hierbei sollte den Anforderungen des Einzelfalls und der jeweiligen familiären Situation besondere Bedeutung zukommen. Unter dem Begriff „Ehevertrag“ sind nicht nur der klassische Ehevertrag, sondern auch sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu verstehen. Ein Ehevertrag muss daher nicht bereits vor der Eheschließung getroffen worden sein. Vielmehr ist er auch ein sinnvolles Instrument im Rahmen der Trennung und Scheidung.
SCHEIDUNGSRECHT
Darüber hinaus vertreten wir Mandanten im Scheidungsverfahren sowie im in der Regel damit verbundenen Versorgungsausgleichsverfahren. Zudem beraten und vertreten wir Sie in den mit der Ehescheidung zusammenhängenden Bereichen (Unterhaltssachen – Ehegatten- und Kindesunterhalt –, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen).
VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG/ ZUGEWINNAUSGLEICH
Neben der Trennung und Scheidung sind in der Regel güterrechtliche Verfahren – insbesondere das sogenannte Zugewinnausgleichsverfahren – durchzuführen. Damit verbunden ist die Auseinandersetzung des Vermögens der Ehegatten. Nicht selten entstehen bei der Vermögensauseinandersetzung anspruchsvolle Probleme, beispielsweise bezüglich des Familieneigenheims oder der Beteiligung an einem Unternehmen.
Diese Themen erfordern gerade in einer zumeist emotional hochbelasteten Situation eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Beratung, um eine geeignete Regelung zu finden und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
KINDSCHAFTSSACHEN
Das Kindschaftsrecht umfasst beispielsweise die wichtigen Bereiche der elterlichen Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) sowie des Umgangsrechts. Gerade mit Blick auf die vorhandenen Kinder sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Verfahren zwischen den Eltern möglichst schonend für die Kinder durchgeführt werden.
TÄTIGKEITSFELDER
Vorsorgende Eheverträge / Verträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Trennung und deren Folgen
Ehescheidung einschließlich aller Folgesachen
Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften
Versorgungsausgleich
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Vermögensrechtliche Auseinandersetzung / Zugewinnausgleich
Trennungsunterhalt / nachehelicher Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt / Ausbildungsunterhalt
Sorgerecht / Umgangsrecht
Hausrat und Ehewohnung