AG Düsseldorf: Keine Haftung für Filesharing „aufgrund des Ausschlussprinzips“
Mit Urteil vom 15.12.2022 (Az. 10 C 102/20) = https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2022/10_C_102_20_Urteil_20221215.html hat das Amtsgericht Düsseldorf die Haftung eines Anschlussinhabers für Filesharing bezüglich Musikalben verneint und die Klage des Rechteinhabers abgewiesen. In dem betreffenden Fall hatte der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast genügt, indem er zu den im Haushalt lebenden Personen (Ehefrau und Sohn) unter Darlegung von deren […]