Keine Erfüllung des Schriftformerfordernisses einer Kündigung bei Übersendung einer Kopie eines mittels EGVP eingereichten Schriftsatzes

Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 12.03.2013 entschieden, Az.: 92 C 4921/12, dass dem Schriftformerfordernis für die Kündigung eines Mietvertrages durch die Übersendung einer Kopie eines Schriftsatzes, der mittels EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht wird, nicht genügt wird. Das Gericht führt aus: „Ist die Kündigung in einem prozessualen Schriftsatz enthalten, so ist der […]