BGH: kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in dem Urteil vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16 – Benutzerkennung -, mit der Frage befasst, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreibers verschiedenen Endkundenanbieters im Prozess gegen den Anschlussinhaber einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn lediglich für die Auskunft des […]