Zur Datenschutzbelehrung/-erklärung gem. § 13 TMG; Abmahnfähigkeit

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 27.06.2013, Az.: 3 U 26/12 (http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=D0EE59E4F4B727BF37EAB3766448FAB8.jpj4?showdoccase=1&doc.id=KORE217662013&st=ent) einem Unternehmen u.a. untersagt, Nutzern gegenüber innerhalb eines Angebotes von Telemedien personenbezogene Daten zu erheben und/oder erheben zu lassen, ohne gleichzeitig die gem. § 13 TMG notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und/oder die gem. § 13 TMG notwendigen Informationen […]