BFH: Rechtsweg im Datenschutzrecht

Der BFH stellte mit Beschluss vom 07.04.2020, Az. II B 82/19, fest, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar ist. Für Ansprüche nach dem BDSG sei der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde beim Finanzamt umsatzsteuerlich geführt. Im Jahre 2014 schaltete das Finanzamt den Beklagten und Beschwerdegegner, dort die […]