AG Köln: kein fliegender Gerichtsstand in Tauschbörsen-Fällen

Das AG Köln hat in einem Beschluss vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13, http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2013/137_C_99_13_Beschluss_20130801.html, die örtliche Zuständigkeit des AG Köln in einem sog. Tauschbörsenfall verneint und damit festgestellt, dass die örtliche Zuständigkeit in derartigen Fällen nicht überall begründet ist. Das Gericht formuliert insoweit: „Dass der Beklagte die unerlaubte Handlung in seinem Bezirk beging, ist nicht […]