Update – OLG Frankfurt bestätigt: behördliche Einschränkungen durch Corona-Pandemie begründen keinen Mietmangel
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 19.03.2021, Az.: 2 U 143/20 (= https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000633), die Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt bestätigt, wonach die in den Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Frühjahr 2020 angeordneten Beschränkungen für Einzelhandelsgeschäfte weder einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der gemieteten Gewerberäume begründen noch eine Unmöglichkeit der von dem Vermieter geschuldeten […]