LG Siegen: keine Impressumspflicht für Anbieter von Kreuzfahrtausflügen mit Sitz in Ägypten
Das LG Siegen (Urteil vom 09.07.2013, Az.: 2 O 36/13, Link: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/lg_siegen/j2013/2_O_36_13_Urteil_20130709.html) hatte zu entscheiden, ob ein Diensteanbieter, der seinen Sitz in Ägypten hat und von dort aus, bestellbar über das Internet (auch in deutscher Sprache), Kreuzfahrtausflüge in Ägypten anbietet, verpflichtet ist, die Verbraucherinformationsvorschriften des § 5 TMG einzuhalten. Der Diensteanbieter mit Sitz in Ägypten […]