OLG Hamm: Zur Nichtigkeit eines Kaufvertrages
Der Beklagte war Inhaber eines Sportstudios und Eigentümer der zugehörigen Einrichtungsgegenstände. Die Parteien unterzeichneten ein als „Kaufvertrag über ein Einzelunternehmen“ bezeichnetes Dokument, in dem es auszugsweise heißt: „Der [Beklagte] beabsichtigt, sein Unternehmen, das Sportstudio A […] durch den Verkauf sämtlicher Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften und Verträge an [die Klägerin] zu übertragen. […] Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 5.000 […]