FG Münster: Mehrdeutige Rechtsbehelfsbelehrung führt zu verlängerter Einspruchsfrist
Die Familienkasse hatte vom späteren Kläger Kindergeld in Höhe von über 5.000 Euro zurückgefordert. Der Bescheid wurde ihm im März 2011 zugestellt und enthielt eine Rechtsbehelfsbelehrung, die auf eine einmonatige Einspruchsfrist hinwies. Sie enthielt außerdem noch folgende Formulierung: „Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre […]