LG Limburg: §§ 3 ff. UWG keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

Das LG Limburg hat mit Urteil vom 21.11.2014, Az.: 5 O 18/14, entschieden, dass wettbewerbswidriges Verhalten nicht per se die Anspruchsvoraussetzungen für eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB erfüllt und dass die sich aus den §§ 3 ff. UWG ergebenden Unterlassungsgebote keine Schutzgesetzverletzung nach Maßgabe des § 823 Abs. 2 BGB beinhalten. In dem […]