AG Saarbrücken: keine Haftung des Anschlussinhabers bei Ausnutzen einer Sicherheitslücke des Routers
In einem von mir geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken (Urteil vom 13.11.2018, Az.: 122 C 119/18 (14)) hat das Gericht die Haftung des von mir vertretenen Anschlussinhabers verneint und die Klage des Verlages wegen angeblichen Hochladens von Hörbüchern via Filesharing abgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Beklagte nachvollziehbar und widerspruchsfrei dargelegt hatte, […]