LG Frankfurt a.M.: Zu den Folgen der Reform des Wohnungseigentumsrechts
Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 28.01.2021, Az.: 2-13 S 155/19 (= https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000215), entschieden, dass zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Wohnungseigentümer bezüglich der Überschreitung ihrer Gebrauchsrechte am Gemeinschaftseigentum nach der WEG-Reform durch das WEMoG nur die Gemeinschaft und nicht mehr der einzelne Wohnungseigentümer berechtigt ist. Dies gilt auch für bereits vor dem 1.12.2020 […]