So steht es zumindest in dem heute veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (vgl. http://www.spiegel.de/media/media-32776.pdf).
Zitat aus Seite 153:
„Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.“
Man darf gespannt sein, ob dies innerhalb einer Legislaturperiode gelingen wird und wie beispielsweise Regelungen aus dem BGB in das neue Internetgesetzbuch integriert werden sollen. Eine ambitionierte Aufgabenstellung jedenfalls…