Die Fernsehsendung „Wer wird Millionär?“ vom 06.05.2013 hat einige Berühmtheit erreicht durch die gestellte Frage „Wer auf der ‚Tribüne‘ Platz nimmt, tut dies der Wortherkunft zufolge eigentlich, um …?“. RTL gab hier „Recht zu sprechen“ als richtige Antwort aus. Über die Richtigkeit dieser Antwortmöglichkeit ist eine wissenschaftliche Diskussion entbrannt. Fest steht, dass die Herleitung des Begriffes „Tribüne“ und die Verknüpfung des Begriffes mit „Rechtsprechung“ etymologisch äußerst zweifelhaft, zumindest aber wissenschaftlich umstritten sind.

Dies führt zu der Frage, ob dem Kandidaten ein rechtlicher Anspruch auf eine erneute Chance in der Sendung zusteht. Dieser Frage bin ich in einem Beitrag für LTO („Legal Tribune Online“ vom Verlag Wolters Kluwer) nachgegangen, der unter folgendem Link

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wer-wird-millionaer-jauch-tribuene-wiederholung/

abgerufen werden kann.

Übrigens: „Legal Tribune“ wäre ein Pleonasmus, wenn „Tribüne“ (wie von RTL angenommen) bereits „Rechtsprechung“ assoziieren würde.

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