Die ersten Abmahnungen der Kanzlei U + C aus Regensburg haben nun auch meine Kanzlei erreicht. Es geht um den Vorwurf, dass die Abgemahnten Videostreams unberechtigt vervielfältigt haben sollen. Die Abmahnung weist mehrere Ungereimtheiten auf. So wird zu prüfen sein, auf welcher Grundlage die Auskünfte zu den Anschlussinhabern erteilt worden sind. Es ist ferner rechtlich dünnes Eis, auf das sich die Kollegen von U + C begeben. Streaming war bislang noch nicht Gegenstand von Entscheidungen des BGH, so dass es auch fraglich erscheint, ob – wie U + C offenbar meinen – die zu Filesharing ergangene BGH-Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ 1:1 auf die Fallgestaltungen des Streamings übertragbar ist. Zudem ist es sowohl rechtlich als auch technisch fraglich, ob jemand, der einen Stream nur anschaut, überhaupt rechtswidrige Vervielfältigungen eines relevanten Werkes oder relevanten Werkteils vornimmt.
Den Betroffenen ist zu raten, nicht zu zahlen und einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Ich habe bereits in einigen dieser Fälle die Vertretung Betroffener übernommen.