„Scheidung online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ als Werbeaussage eines Rechtsanwalts zulässig
Das OLG Hamm musste sich in einem Urteil vom 07.03.2013, Az.: 4 U 162/12, (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/4_U_162_12_Urteil_20130307.html) mit einer Werbeaussage eines Rechtsanwaltes befassen. Dieser hatte formuliert: „Scheidung online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ und hatte weiter ausgeführt: „Bei einer unstreitigen Ehescheidung können zunächst erhebliche Kosten gespart werden, da nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Darüber hinaus versuchen […]