LG Hagen: Kein Erfordernis einer handschriftlichen Signatur bei Einreichung über beA

Das LG Hagen hatte mit Beschluss vom 22.08.2019, Az.: 7 T 15/19, (= https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/hagen/lg_hagen/j2019/7_T_15_19_Beschluss_20190822.html) darüber zu entscheiden, ob bei einer Einreichung einer Klageschrift über beA diese Klageschrift handschriftlich unterschrieben sein muss oder ob die maschinenschriftliche Signatur des Rechtsanwaltes genügt. Eine handschriftliche Signatur ist nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich. Mit der maschinenschriftlichen Anbringung des Namens […]