OLG Köln: Amazon-Suchergebnisse können eine Markenverletzung darstellen

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 20.11.2015, Az.: 6 U 40/15, (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2015/6_U_40_15_Urteil_20151120.html) entschieden, dass Amazon als Mittäterin dafür haftet, dass bei der Eingabe eines geschützten Markennamens in das Suchfeld unter amazon.de infolge des Suchalgorithmus von Amazon zugleich auch andere Konkurrenzangebote fremder Anbieter in der Trefferliste angezeigt werden. Da die Anzeige der Konkurrenzangebote alleine auf […]