BVerfG: Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. November 2018, 1 BvR 2391/18 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/11/rk20181119_1bvr239118.html;jsessionid=DFAE7F4073870585309271325A1DC6AE.2_cid392) entschieden, dass derzeit beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail eingereicht werden kann. „Die als De-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerde genügt bereits nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG. Dieses verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingeht (vgl. Diehl, in: Barczak, BVerfGG, 2018, […]