Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wird es ab dem 13.06.2014 ein neues Widerrufsrecht in Deutschland geben. U.a. werden die §§ 312 ff. BGB vollständig neu gefasst. Fernabsatzverträge sind künftig in § 312 c BGB geregelt. Über die Änderungen wird demnächst in diesem Blog noch eingehend berichtet werden.

Vorab einmal folgende Informationen bezüglich Änderungen in den neuen Regelungen:

Schauen Sie bitte regelmäßig in diesen Blog, die Neuerungen werden hier schrittweise einzeln erläutert.

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